Klassische Musik ohne Urheberrechte – Ist eine öffentliche Aufführung ohne Nutzungslizenz möglich

Klassische Musik ohne Urheberrechte – Ist eine öffentliche Aufführung ohne Nutzungslizenz möglich?

Ist die öffentliche Wiedergabe klassischer Musik ohne Nutzungslizenz erlaubt?

Häufig wird die Frage gestellt, ob es legal ist, klassische Musik in öffentlichen Räumen wie Restaurants, Hotels, Cafés, Kosmetikstudios, Massagesalons usw. abzuspielen.

Eine weit verbreitete Annahme ist, dass Unternehmen, die Werke von Komponisten abspielen, deren Tod länger als 80 Jahre zurückliegt und deren Musik somit nicht mehr durch Urheberrechte geschützt ist, diese Musik legal als Hintergrundmusik verwenden können, ohne Gebühren für öffentliche Aufführungsrechte an Verwertungsgesellschaften (wie z. B. die EDEM) zu zahlen.

Obwohl dieses Argument teilweise korrekt ist (Musikwerke von klassischen Komponisten, die seit mehr als 80 Jahren verstorben sind, sind tatsächlich gemeinfrei und können beispielsweise für Bearbeitungen frei genutzt werden), bedeutet dies nicht, dass die Verwendung dieser Musik für öffentliche Aufführungen ohne Lizenz rechtmäßig ist.

Klassische Musik und öffentliche Aufführung ohne Lizenz für Urheberrechte

Um zu verstehen, warum die Aufführung eines klassischen Werks in einem öffentlichen Raum ohne Lizenz nicht legal ist, ist es wichtig, die zwei Arten von Rechten in der Musik zu unterscheiden:

  1. Das Recht, das sich auf die Komposition des Werks bezieht (Urheberrecht).
  2. Das Recht, das sich auf die Aufnahme des Werks bezieht (Leistungsschutzrecht).

Urheberrecht für klassische Musik und Lizenz für öffentliche Aufführung

Das Urheberrecht eines Werks bezieht sich ausschließlich auf die Komposition selbst. Diese umfasst Noten, Akkorde und alles, was in einer Partitur festgehalten werden kann. Beispielsweise ist Beethovens 5. Sinfonie in einer Partitur dokumentiert, die seine Komposition wiedergibt. Dieses Recht ist gemeinfrei, was bedeutet, dass jeder diese Partitur verwenden und das Werk aufführen kann (z. B. ein Orchester).

Leistungsschutzrecht für Aufnahmen und Lizenz für öffentliche Aufführung

Nehmen wir die 5. Sinfonie von Beethoven als Beispiel, die urheberrechtsfrei ist. Stellen Sie sich vor, dass fünf verschiedene Orchester beschließen, diese Komposition im Studio aufzunehmen. Sobald die Aufnahme abgeschlossen ist, wird eine Tonaufnahme erstellt, die im Besitz des Orchesters ist, das sie aufgenommen hat. Wer diese spezielle Aufnahme verwenden möchte, muss die Erlaubnis des Orchesters einholen. In diesem Fall betrifft die öffentliche Aufführung nicht nur die Komposition, sondern auch die Tonaufnahme. Dies fällt unter die Leistungsschutzrechte, die in der Regel von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden.

Fazit: Wie kann klassische Musik legal ohne Lizenz abgespielt werden?

Die einzige Möglichkeit, klassische Musik ohne Lizenz von Verwertungsgesellschaften öffentlich abzuspielen, besteht darin, Tonaufnahmen von klassischen Werken auszuwählen, die von Musikern oder Orchestern stammen, die nicht von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werden.

Share the Post: